Mo, Do: 09:00 – 18:00Uhr
Di, Mi: 09:00 – 17:00Uhr
Fr: 09:00 – 15:00Uhr

Philipp Faber
Am Lehmberg 6
01157 Dresden

Spezialisierte Versicherungen für POLIZEI-beamte und angehende Polizisten in Dresden und ganz Sachsen

Versicherungen die die Polizei erlaubt

Versicherungsmakler Philipp Faber

  • Seit 2009 spezialisierte Beratung für Polizeibeamte auf Augenhöhe
  • Polizei begleitet mich im täglichen Familienleben, im Freundeskreis und bei der Arbeit mit meinen Mandanten
  • Studium Finanzwirtschaft/Versicherungen mit dem Abschluss Bachelor of Science
  • Spezialisierung auf die Polizei
  • exklusive, individuelle und spezialisierte Finanz- und Absicherungskonzepte für Polizeibeamte
  • eigen entwickeltes & etabliertes Spezialistennetzwerk für Polizeibeamte

Suchen Sie eine unabhängige Beratung?

Individualität ist mir genau so wichtig wie Ihnen. Ich bin unabhängiger POLIZEImakler und erstelle ein persönlich auf Sie abgestimmtes Finanz- und Versicherungskonzept. Passend auf Sie als POLIZEI-beamter zugeschnitten.

Ihr „POLIZEI-finanzkonzept“!

Als Makler für Polizisten bin ich an keine Gesellschaft gebunden und 100% unabhängig. Ich arbeite ausschließlich für Sie als Mandant und in Ihrem Interesse.

Mein breites Spezialisten-Netzwerk im Bereich Kapitalaufbau und Anlagemöglichkeiten, Finanzierung sowie Immobilien bietet Ihnen bestmögliche und individuelle Konzepte. Sie erhalten Ihr abgestimmtes POLIZEI-finanzkonzept.

Ihr POLIZEImakler – Philipp Faber

Versicherungs-Leistungen

Spezialisierte Beratung für POLIZEI-beamte und angehende Polizisten (in Dresden und ganz Sachsen)

  • Absicherung bei körperlichen Schäden, psychischen Belastungen und Infektionen
  • freuen Sie sich auf Steuererstattungen von bis zu 1.500 € im Jahr
  • Absicherung Ihrer Familie und Ihres Vermögens bei Regressansprüchen des Dienstherren und bei Ansprüchen Dritter
  • spezielle Altersvorsorgeplanung unter Berücksichtigung Ihres Status, der Dienstzeit und Ihrer Familie
  • Organisation & Absicherung Ihrer Gesundheit und Dienstfähigkeit bei Krankheit in der aktiven Dienstzeit und Pension

Das sagen meine Mandanten über mich

Referenzen von Polizisten und meinen Kunden

Ich bin mit meinem Polizeimakler sehr zufrieden! Bei einem Problem ist er sofort für mich da. Als ich im „Versicherungsdschungel“ nicht mehr durchsah, war er zur Stelle und hat mich unabhängig beraten. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Ich bin nun bestens im beruflichen und privaten Lebensbereich zu fairen Konditionen abgesichert.
Hervorzuheben ist seine authentische und vor allem individuelle Beratung. Ich kann den Polizeimakler nur weiterempfehlen!

Jens D.Dresden

Mit der Bitte der Prüfung meiner Versicherungen trat ich an den Polizeimakler heran. Ich bekam nach kurzer Zeit eine aufschlussreiche und kompetente Beratung zu meinem Anliegen. Es entwickelte sich darauf eine sehr gute Geschäftsbeziehung die mich rundum zufrieden stellt.

Alex S.Dresden

Durch die spezialisierte Konzeptberatung für Polizisten konnte ich feststellen wie mein Polizeimakler alle Bereiche in Einklang bringt und alles aufeinander abstimmt. Besonders freue ich mich, dass ich mir mit seiner Hilfe bereits eine Immobilie als Kapitalanlage anschaffen konnte und freue mich auf alles Kommende. Weiter so!

Josefine H.Meißen

Mit Beginn der Polizeiausbildung im mittleren Dienst wurde ich überschüttet mit Versicherungsangeboten und anderen organisatorischen Sachen. Jeder behauptet das sein Produkt das „Beste“ sei oder wie andere es machen der allein richtige Weg sei. Durch die Unterstützung meines Polizeimaklers in diesem Versicherungsdschungel, habe ich erkannt was ich gerade in der Ausbildung wirklich brauche.

Nico R.Freital

Ich unterstütze und berate Sie in den Bereichen…

SPEZIELLE DIENSTUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Form der allgemeinen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eine Dienstunfähigkeit liegt demnach vor, wenn ein Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte dauerhaft außerstande ist seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Liegt nach amtsärztlichem Gutachten eine dauernde Dienstunfähigkeit vor, ist der Beamte in den Ruhestand zu versetzen. Die Entscheidung über die Versetzung wird vom zuständigen Dienstherrn beschlossen.
Darüber hinaus kann eine Dienstunfähigkeit unterstellt werden, wenn der Beamte innerhalb eines halben Jahres mehr als 3 Monate wegen Krankheit dem Dienst ferngeblieben ist und keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb eines weiteren halben Jahres wiederhergestellt werden kann.

Welche Konsequenz könnte dies für Sie haben?

Der Dienstherr entscheidet, ob ein Beamter dienstunfähig ist oder nicht. Als Beamter auf Lebenszeit erhalten Sie ein Ruhegehalt aufgrund einer Dienstunfähigkeit, jedoch können die Leistung aus einer allgemeine Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert werden. Der Grund dafür ist, dass Sie noch in der Lage wären, aufgrund Ihrer Qualifikation, eine andere Tätigkeit auszuüben. Ob tatsächlich ein anderer Beruf ausgeübt werden kann oder derjenige eine Anstellung erhält, spielt keine Rolle. Die Tatsache der „Möglichkeit“ reicht aus, um die Leistung aus einer allgemeinen Berufsunfähigkeitsversicherung abzulehnen.

Noch gravierender ist die Situation in den ersten Dienstjahren. In der Ausbildungszeit und den folgenden Jahren als Beamter auf Probe, ist der Versorgungsanspruch (mit Ausnahme bei einem Dienstunfall) bei Dienstunfähigkeit ausgeschlossen. Die Folge ist, dass Sie aus dem aktiven Polizeidienst entlassen und im gesetzlichen System nachversichert werden. Dies ändert sich, wie bereits oben erwähnt, bei dem Status des Beamten auf Lebenszeit. Daher ist es wichtig bereits in den anfänglichen Jahren eine Berufsunfähigkeit mit dem Zusatzbaustein der Dienstunfähigkeit abzusichern.

Durch eine spezielle Beamtenklausel wird die Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer speziellen Dienstunfähigkeit für Polizeibeamte. Dadurch erfährt der Beamte finanziellen Schutz, wenn er aus gesundheitlichen Gründen entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

KRANKENVERSICHERUNG UND ANWARTSCHAFT
Krankenversicherung

Je nach Bundesland haben Sie Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Sollten Sie zu den Beamten zählen welche die freie Heilfürsorge nutzen, ist für Sie eine Anwartschaftsversicherung zu empfehlen.

Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, so ist darüber bereits ein Teil Ihrer Kosten im Krankheitsfall gedeckt.

Als Beihilfeberechtigter ist ein speziell auf Sie abgestimmter Tarif wichtig und begleitet Sie durch Ihre Laufbahn. Somit haben Sie als Privatpatient keine Leistungslücken. Ihr Vertrag passt sich immer Ihrer persönlichen Situation und den damit verbundenen Beihilfesätzen an.
Umso früher Sie sich für Ihre private Krankenversicherung entscheiden, desto günstiger ist der Preis und desto besser ist Ihre zu erwartende Leistung. Zu einem späteren Zeitpunkt können Krankheiten oder Unfallfolgen hinzukommen, die den Weg in Ihre private Krankenversicherung erschweren oder gar verhindern. Zögern Sie daher nicht, die Weichen von Anfang an richtig zu stellen und sich zeitig unabhängig zu informieren.

Anwartschaft

Als Beamter eines Bundeslandes mit Anspruch auf „freie Heilfürsorge“ genießen Sie eine besondere Absicherung. Für die Zeit nach dem aktiven Dienst benötigen Sie jedoch eine private Krankenversicherung. Um im Alter kein Problem bei der Aufnahme in eine private Krankenversicherung zu haben, sollten Sie sich bereits zeitig für eine Anwartschaft entscheiden.

Welche Faktoren spielen bei der Berechnung Ihrer privaten Krankenversicherung eine Rolle?

  1. Ihr Eintrittsalter (je höher Ihr Eintrittsalter, desto höher ist Ihr monatliche Beitrag)
  2. Ihren Gesundheitszustand (Vorerkrankungen wirken sich negativ auf Ihren monatlichen Beitrag aus)
  3. Ihre gewählte Leistung der Krankenversicherung

Es gilt zwei verschiedene Anwartschaften zu unterscheiden, die „kleine Anwartschaft“ und die „große Anwartschaft“.

Die kleine Anwartschaft sichert Ihren aktuellen Gesundheitszustand.

Die große Anwartschaft jedoch sichert Ihren Gesundheitszustand und zusätzlich Ihr Eintrittsalter ab.

INVESTITION IN SACHWERTE

Schaffen Sie sich als Polizist eine speziell auf Sie abgestimmte zusätzliche Absicherung und Versorgung für Sie und Ihre Familie. Ab bereits 100,00€ im Monat können Sie als Polizeibeamter stolzer Immobilieninhaber/ Vermieter sein.

Mit dieser Anlage können Sie inflationsgeschütztes Vermögen, durch eine Investition in Sachwerte aufbauen.

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